Coronavirus COVID-19 – Lockerungsschritte per 7. Dezember und Auswirkung auf den Amateursport

Neue Regelungen ab 7. Dezember – gültig bis inklusive 23. Dezember 2020:

Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
Auch Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt. Zudem gilt die Beschränkung von 1 Person auf 10 m2.
Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen.

Übersicht zu den seit 7. Dezember gültigen Bestimmungen:

2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Detail:

Weitere Informationen, was im Sport ab 7. Dezember erlaubt ist, sind auf der Seite vom Sportministerium zusammengefasst:

https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen-Sport-Veranstaltungen.html


Sportliche Grüße

Markus Hofinger
Union Obmann